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Kamera ins Wasser gefallen, zahlt Haftpflichtversicherung

Verfasst: Di Mär 11, 2014 17:55
von Amelia
Hallo liebe Fotomachende,

letzte Woche ist die Kamera meiner Freundin ins Wasser gefallen und ich war leider schuld ... echt blöd weil die Kamera vor ca 3 Wochen gekauft und erst seit 3 tagen in gebrauch war. Die Kamera hing an einer Kameratasche hatte jedoch keine Schlaufe zum Festhalten. Ich hab sie von hinten angesprungen und dabei ist ihr die Kamera mit Tasche ins Wasser gefallen. Da ich Studentin bin, kann ich diese natürlich nicht ersetzten ... Ich dachte ich könnte das über die Haftpflicht meiner Eltern laufen lassen. Bisher mussten die für uns auch nichts zahlen!? Hier wären meine Fragen bezüglich der Versicherung:

Wie müsste man so ein Fall der Haftplichtversicherung melden?

Erkennt die Versicherung den Schaden an, obwohl das Ding ins Wasser gefallen ist und wir es nicht rausfischen konnten, weil der Dock so hoch war?


Danke schonmal für eure Antworten :-)

Verfasst: Di Mär 11, 2014 21:51
von donholg
Hallo Oliver, wenn Du vor Deinem Studium noch keine andere Ausbildung abgeschlossen hast, bist Du vermutlich über die Police Deiner Eltern weiterhin mitversichert.
Inwiefern die Schilderung des Schadenhergangs beim Versicherer zur Einschätzung grober Fahrlässigkeit führt, kann man schwer vorhersehen.
V.a. dass das Gerät anscheinend auf Nimmerwiedersehen verschwunden ist, macht es nicht leichter.

Verfasst: Mi Mär 12, 2014 7:12
von Bilderfan2020
ohne Zeugen dürfte das in jedem Fall schwierig werden.

Verfasst: Mi Mär 12, 2014 19:51
von Elwood
Hallo,

Um was fuer eine Kamera bzw. um was fuer einen Neuwert geht es
denn eigentlich?


- Juergen -

Verfasst: Do Mär 13, 2014 11:46
von Oli K.
Hi,

nette Versicherungsmakler bei denen die Versicherung abgeschlossen wurde helfen sicher bei der Beurteilung der Schadenslage und können auch durchaus den Schadenfall der Versicherung so melden, dass die Versicherung alle nötigen Fakten zur Klärung des Schadens vorliegen hat. :idea: ;)

Oftmals scheitert die Schadenregulierung nämlich allein an der falsch formulierten Schadenanzeige... :idea: